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authorMartin Schanzenbach <schanzen@gnunet.org>2022-11-08 17:07:20 +0900
committerMartin Schanzenbach <schanzen@gnunet.org>2022-11-08 17:07:20 +0900
commit272abe8e70b4d87e809c1a5c2fa1e4d84e4afde6 (patch)
tree54ce8c2633743833a6ed9182c945f7bf0d624603
parentf7d9fa5f8f25880f05bcb8bab2a7fcf0caf29516 (diff)
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mehrere leiter
-rw-r--r--satzung.tex2
1 files changed, 1 insertions, 1 deletions
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index 1fa9347..15a7445 100644
--- a/satzung.tex
+++ b/satzung.tex
@@ -167,7 +167,7 @@ Das Geschäftsjahr des Vereines ist das Kalenderjahr.
167\label{Vorstand} 167\label{Vorstand}
168\begin{enumpar} 168\begin{enumpar}
169\item \label{vorstandsämter} Der Vorstand des Vereins setzt sich zusammen aus dem Vereinsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vereinsvorsitzenden, dem Kassenwart und optional bis zu zwei Beisitzern. Die Vorstandsmitglieder bleiben in jedem Fall bis zur Neuwahl ihrer Nachfolger im Amt. Wiederwahl ist möglich. 169\item \label{vorstandsämter} Der Vorstand des Vereins setzt sich zusammen aus dem Vereinsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vereinsvorsitzenden, dem Kassenwart und optional bis zu zwei Beisitzern. Die Vorstandsmitglieder bleiben in jedem Fall bis zur Neuwahl ihrer Nachfolger im Amt. Wiederwahl ist möglich.
170\item Der Vereinsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung gewählt, Wiederwahl ist möglich. Die Amtsperiode ersteckt sich auf 1 Jahr. Eine abweichende Amtsperiode kann vom alten Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Wenn möglich, sollte der jeweilige technische Leiter des GNUnet Projektes auch zum Vereinsvorsitzenden oder zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt werden. 170\item Der Vereinsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung gewählt, Wiederwahl ist möglich. Die Amtsperiode ersteckt sich auf 1 Jahr. Eine abweichende Amtsperiode kann vom alten Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Wenn möglich, sollte einer der jeweiligen technischen Leiter des GNUnet Projektes auch zum Vereinsvorsitzenden oder zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt werden.
171\item Im Außenverhältnis wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorstandsmitglieder; jedes Vorstandsmitglied ist alleine vertretungsberechtigt. Alle Vorstandsmitglieder sind Vorstand im Sinne des \S26 BGB.\par 171\item Im Außenverhältnis wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorstandsmitglieder; jedes Vorstandsmitglied ist alleine vertretungsberechtigt. Alle Vorstandsmitglieder sind Vorstand im Sinne des \S26 BGB.\par
172\item Im Innenverhältnis wird der Verein durch den Vorsitzenden vertreten, bei Verhinderung des Vorsitzenden durch den stellvertretenden Vorsitzenden. Bei Verhinderung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden kann der Verein durch jedes andere Vorstandsmitglied vertreten werden. 172\item Im Innenverhältnis wird der Verein durch den Vorsitzenden vertreten, bei Verhinderung des Vorsitzenden durch den stellvertretenden Vorsitzenden. Bei Verhinderung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden kann der Verein durch jedes andere Vorstandsmitglied vertreten werden.
173\item Dem Vorstand obliegt insbesondere die Ausführung der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beschlüsse sowie die Führung der Geschäfte des Vereins. 173\item Dem Vorstand obliegt insbesondere die Ausführung der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beschlüsse sowie die Führung der Geschäfte des Vereins.