aboutsummaryrefslogtreecommitdiff
diff options
context:
space:
mode:
authorMartin Schanzenbach <schanzen@gnunet.org>2022-12-05 17:49:33 +0900
committerMartin Schanzenbach <schanzen@gnunet.org>2022-12-05 17:49:33 +0900
commit82ffb6515503b8cb1fbd13e572dcbcb4814e47c6 (patch)
tree171c2ef607917268da1a752cb38178ed9b348da5
parent6d950491f7272e06a2f7351da25d1b5210101be0 (diff)
parent4640b220daaa25563d7a36fd65a3141dedc1e0a3 (diff)
downloadgnunet-ev-82ffb6515503b8cb1fbd13e572dcbcb4814e47c6.tar.gz
gnunet-ev-82ffb6515503b8cb1fbd13e572dcbcb4814e47c6.zip
Merge branch 'satzungv2'
-rw-r--r--satzung.tex10
1 files changed, 6 insertions, 4 deletions
diff --git a/satzung.tex b/satzung.tex
index 023329e..1c12456 100644
--- a/satzung.tex
+++ b/satzung.tex
@@ -78,7 +78,7 @@ Bildungsangebote zu f\"ordern haben wir folgendes beschlossen: \par
78\section{Name und Sitz des Vereins} 78\section{Name und Sitz des Vereins}
79\begin{enumpar} 79\begin{enumpar}
80\item Der Verein führt den Namen \glqq GNUnet\grqq . Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name \glqq GNUnet e.V.\grqq. 80\item Der Verein führt den Namen \glqq GNUnet\grqq . Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name \glqq GNUnet e.V.\grqq.
81\item Sitz des Vereins ist Garching bei M\"unchen. 81\item Sitz des Vereins ist Lenggries.
82\end{enumpar} 82\end{enumpar}
83 83
84\section{Zweck des Vereins} 84\section{Zweck des Vereins}
@@ -166,8 +166,8 @@ Das Geschäftsjahr des Vereines ist das Kalenderjahr.
166\section{Vorstand} 166\section{Vorstand}
167\label{Vorstand} 167\label{Vorstand}
168\begin{enumpar} 168\begin{enumpar}
169\item \label{vorstandsämter} Der Vorstand des Vereins setzt sich zusammen aus dem Vereinsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vereinsvorsitzenden, dem Kassenwart und optional den beiden Beisitzern. Die Vorstandsmitglieder bleiben in jedem Fall bis zur Neuwahl ihrer Nachfolger im Amt. Wiederwahl ist möglich. 169\item \label{vorstandsämter} Der Vorstand des Vereins setzt sich zusammen aus dem Vereinsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vereinsvorsitzenden, dem Kassenwart und optional bis zu zwei Beisitzern. Die Vorstandsmitglieder bleiben in jedem Fall bis zur Neuwahl ihrer Nachfolger im Amt. Wiederwahl ist möglich.
170\item Der Vereinsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt, Wiederwahl ist möglich. Wenn möglich, sollte der jeweilige technische Leiter des GNUnet Projektes auch zum Vereinsvorsitzenden oder zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt werden. 170\item Der Vereinsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung gewählt, Wiederwahl ist möglich. Die Amtsperiode ersteckt sich auf 1 Jahr. Eine abweichende Amtsperiode kann vom alten Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Wenn möglich, sollte einer der jeweiligen technischen Leiter des GNUnet Projektes auch zum Vereinsvorsitzenden oder zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt werden.
171\item Im Außenverhältnis wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorstandsmitglieder; jedes Vorstandsmitglied ist alleine vertretungsberechtigt. Alle Vorstandsmitglieder sind Vorstand im Sinne des \S26 BGB.\par 171\item Im Außenverhältnis wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorstandsmitglieder; jedes Vorstandsmitglied ist alleine vertretungsberechtigt. Alle Vorstandsmitglieder sind Vorstand im Sinne des \S26 BGB.\par
172\item Im Innenverhältnis wird der Verein durch den Vorsitzenden vertreten, bei Verhinderung des Vorsitzenden durch den stellvertretenden Vorsitzenden. Bei Verhinderung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden kann der Verein durch jedes andere Vorstandsmitglied vertreten werden. 172\item Im Innenverhältnis wird der Verein durch den Vorsitzenden vertreten, bei Verhinderung des Vorsitzenden durch den stellvertretenden Vorsitzenden. Bei Verhinderung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden kann der Verein durch jedes andere Vorstandsmitglied vertreten werden.
173\item Dem Vorstand obliegt insbesondere die Ausführung der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beschlüsse sowie die Führung der Geschäfte des Vereins. 173\item Dem Vorstand obliegt insbesondere die Ausführung der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beschlüsse sowie die Führung der Geschäfte des Vereins.
@@ -182,7 +182,9 @@ Das Geschäftsjahr des Vereines ist das Kalenderjahr.
182\label{Mitgliederversammlung} 182\label{Mitgliederversammlung}
183\begin{enumpar} 183\begin{enumpar}
184\item Die Mitgliederversammlung (im Weiteren abgekürzt als \glqq MV\grqq ) ist höchstes entscheidendes Organ im Verein. Sie entscheidet in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand oder einem anderen in der Satzung bestimmten Organ zu besorgen sind und hat das Recht, Entscheidungen aller Organe zu ändern oder aufzuheben. 184\item Die Mitgliederversammlung (im Weiteren abgekürzt als \glqq MV\grqq ) ist höchstes entscheidendes Organ im Verein. Sie entscheidet in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand oder einem anderen in der Satzung bestimmten Organ zu besorgen sind und hat das Recht, Entscheidungen aller Organe zu ändern oder aufzuheben.
185\item Die MV soll möglichst jedes Jahr beim Chaos Communication Congress zusammentreten. Anträge zur Tagesordnung dieser MV müssen von den Mitgliedern spätestens zwei Wochen vorher beim Vorstand eingegangen sein. Diese Anträge werden vom Vorstand der Ladungsschrift beigefügt. 185\item Die MV wird bei Bedarf vom Vorstand einberufen, aber spätestens zur nächsten notwendigen Vorstandswahl.
186 soll möglichst jedes Jahr beim Chaos Communication Congress zusammentreten. Anträge zur Tagesordnung dieser MV müssen von den Mitgliedern spätestens zwei Wochen vorher beim Vorstand eingegangen sein. Diese Anträge werden vom Vorstand der Ladungsschrift beigefügt.
187\item Austragungsort von Mitgliederversammlungen ist Online oder hybrid beim Chaos Communication Congress. Die modalitäten werden vom Vorstand in der Einladung festgelegt.
186\item Die MV tritt weiterhin auf Verlangen einer Gruppe von mindestens 25\% der Mitglieder zusammen. In besonders dringenden Fällen kann der Vorstand zudem eine Dringlichkeitssitzung einberufen. 188\item Die MV tritt weiterhin auf Verlangen einer Gruppe von mindestens 25\% der Mitglieder zusammen. In besonders dringenden Fällen kann der Vorstand zudem eine Dringlichkeitssitzung einberufen.
187\item Die Einberufung erfolgt elektronisch durch den Vorstand eine Woche vor der Zusammenkunft. Die Tagesordnung ist bei jeder Einberufung bekannt zu geben. Die Ladungsschrift ist dem Protokoll beizuheften. 189\item Die Einberufung erfolgt elektronisch durch den Vorstand eine Woche vor der Zusammenkunft. Die Tagesordnung ist bei jeder Einberufung bekannt zu geben. Die Ladungsschrift ist dem Protokoll beizuheften.
188\item Die MV bestimmt für die Dauer der Versammlung einen Versammlungsleiter und einen Schriftführer. 190\item Die MV bestimmt für die Dauer der Versammlung einen Versammlungsleiter und einen Schriftführer.