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% Satzung des GNUnet e.V. in der Fassung vom 20.9.2013
%
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\title{Vereinssatzung\\des Vereins zur F\"orderung von GNUnet (e.V.)\\\tiny{Version vom: 28.12.2023}}
\date{}
\begin{document}
\maketitle \textit{\small{Aus Gr�nden der Lesbarkeit werden im
    Folgenden weitgehend m�nnliche Bezeichnungen verwendet. Nat�rlich
    sind in jedem Falle weibliche wie m�nnliche Personen gleicherma�en
    gemeint und angesprochen. Wir bitten darum die jeweils weiblichen
    Fassungen mitzudenken.}}

\section*{Pr�ambel}
Im Willen, als Gemeinschaft die Sicherheit im Internet f\"ur alle
B\"urger mittels freier Software, Dezentralisierung von Diensten und
sichere Netzwerkprotokolle durch Forschung, Entwicklung und
Bildungsangebote zu f\"ordern haben wir folgendes beschlossen: \par

\section{Name und Sitz des Vereins}
\begin{enumpar}
\item Der Verein f�hrt den Namen \glqq GNUnet\grqq . Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name \glqq GNUnet e.V.\grqq.
\item Sitz des Vereins ist Lenggries.
\end{enumpar}

\section{Zweck des Vereins}

Zweck des Vereins ist die F\"orderung von Forschung, Entwicklung und
Bildung im Bereich freier Software f\"ur dezentrale, sichere Netzwerke,
mit Fokus auf dem GNUnet\footnote{\url{https://gnunet.org/}} Projekt.  Dieser
Zweck wird insbesondere durch Unterst\"utzung beim Betrieb
von Servern, bei der Organisation von Entwicklertreffen und
Veranstaltungen zur Weiterbildung von Nutzern, sowie der
Besch\"aftigung von Entwicklern verfolgt.

\section{Mittel des Vereins}
\begin{enumpar}
\item Mittel des Vereins d�rfen nur f�r die satzungsm��igen Zwecke verwendet werden.
\item Satzungsgem��e Verwendung schlie�t insbesondere aber nicht ausschlie�lich ein:
\begin{enumpar}
\item Zahlung angemessener Geh\"alter zur Entwicklung von freier Software (die dann kostenlos mit Quellcode
      der Allgemeinheit unter einer freien Software Lizenz zur Verf\"ugung gestellt wird)
\item Fortbildung von Entwicklern und Anwendern durch Finanzierung von Reisen zu Kongressen mit Projektbezug
\item Anmietung oder Kauf von Servern zum Betrieb der Entwicklungsplatform und/oder von Knoten im GNUnet Netzwerk
\end{enumpar}
%\item Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
\item Wenn und solange es zur nachhaltigen Erf�llung der Vereinsaufgaben erforderlich ist, d�rfen Einnahmen einer R�cklage zur Verfolgung der satzungsgem��en Zwecke zugef�hrt werden.
\item Zur Durchf�hrung von speziellen Projekten oder kostspieligen Anschaffungen d�rfen zweckgebundene R�cklagen gebildet werden. Der Zweck und eine finanzielle oder zeitliche Zielvereinbarung dieser R�cklagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
\item Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh�ltnism��ig hohe Verg�tungen beg�nstigt werden.
\end{enumpar}

\section{Gesch�ftsjahr}
Das Gesch�ftsjahr des Vereines ist das Kalenderjahr.

\section{Erwerb der Mitgliedschaft}
\label{Mitgliedschaft}
\begin{enumpar}
\item Mitglied kann jede nat�rliche Person werden, welche die n�tigen technischen und menschlichen Eigenschaften mitbringt um ihren Aufnahmewunsch unter Angabe von Name und E-Mail-Adresse in der {\tt gnunet-svn} Mailingliste zu �ussern.
\item Die Aufnahme ist in diesem Fall automatisch und ben\"otigt keinen Beschluss des Vorstands.
\item Wir betrachten unsere technische Arbeit als Ausdruck menschlicher Verbundenheit �ber religi�se, konfessionelle, soziale, sprachliche, kulturelle und staatliche Grenzen hinweg. Durch Mitgliedschaft oder Mitarbeit in einer Partei oder Vereinigung, die Fremdenhass, Rassismus, Nationalismus, Faschismus oder Intoleranz und Gewalt gegen�ber Andersdenkenden verbreitet, dokumentiert ein Mitglied, dass es die Vereinssatzung nicht anerkennt. Daher ist eine Mitgliedschaft oder Mitarbeit in einer solchen Partei oder Vereinigung mit der Mitgliedschaft im GNUnet Verein unvereinbar.
\end{enumpar}

\section{Beendigung der Mitgliedschaft}
\begin{enumpar}
\item Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, L�schung oder Ausschluss.
\item Ein Austritt aus dem Verein ist jederzeit m�glich. Er erfolgt entweder durch eine entsprechende formlose, schriftliche Erkl�rung (ggf. auch per E-mail) an den Vorstand oder eine entsprechende Nachricht in der {\tt gnunet-svn} Mailingliste.
\item Die Mitgliedschaft eines Mitgliedes, welches im Zeitraum eines Jahres nicht an der Entwicklung teilgenommen hat, kann vom Vorstand gel�scht werden.
\item Ausschluss aus dem Verein:
\begin{enumpar}
\item Bei wiederholten oder eklatanten Verst��en gegen die Satzung oder schuldhafter und grober Verletzung der Interessen des Vereins kann jedes Mitglied von der Mitgliedschaft aus dem Verein ausgeschlossen werden.
\item Die technische Leitung, wie definiert in Abschnitt \ref{sec:tl}, kann in Ausnahmef�llen den Ausschluss eines Mitgliedes bei der Mitgliederversammlung wegen nicht ausreichender technischer F�higkeiten beantragen.
\item �ber den Ausschluss aus dem Verein entscheidet die Mitgliederversammlung, hierzu ist eine Mehrheit von $\frac{2}{3}$ der abgegebenen Stimmen vonn�ten. Der Ausschluss kann mit sofortiger Wirkung erfolgen. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied, unter Setzung einer angemessenen Frist, Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Der Beschluss �ber den Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich (ggf. auch per E-mail) mit Begr�ndung bekannt zu geben.
\end{enumpar}
\end{enumpar}

\section{Rechte und Pflichten der Mitglieder}
\label{Pflichten}
\begin{enumpar}
\item Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht bei der Mitgliederversammlung \ref{Mitgliederversammlung}.
\item Jedes Mitglied hat das Recht, Antr�ge in die Mitgliederversammlung einzubringen.
\item Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des GNUnet e.V. zu unterst�tzen; insbesondere beinhaltet das, an der technischen Entwicklung aktiv teilzunehmen, soweit es in seinen Kr�ften und zeitlichen M�glichkeiten steht.
\end{enumpar}

\section{Aufnahmegeb�hr / Mitgliedsbeitr�ge}
\begin{enumpar}
\item Der Verein erhebt keine Aufnahmegeb�hr.
\item Der Verein erhebt keine Mitgliedsbeitr�ge.
\end{enumpar}

\section{Technische Leitung}\label{sec:tl}
\begin{enumpar}
\item Die technische Leitung des GNUnet Projektes wird durch das GNU Projekt bestimmt (``GNU maintainer'').
\item Bei Bedarf unterst\"utzt der GNUnet e.V. das GNU Projekt bei der Suche nach einem Nachfolger.  Die entg\"ultige Entscheidung verbleibt jedoch beim GNU Projekt.
\end{enumpar}

\section{Aufgaben innerhalb des Vereins}
\label{Aufgaben}
\begin{enumpar}
\item Die �bernahme einer Aufgabe innerhalb des Vereins ist ein Ehrenamt.
\item \label{Kassenwart}Kassenwart: Die Mitgliederversammlung w�hlt einen Kassenwart f�r die Dauer von zwei Jahren. Zu seinen Aufgaben z�hlt die Verwaltung des Vereinsverm�gens und Anfertigung eines Jahresberichtes. Wiederwahl ist m�glich.
\item Beisitzer: Um jedem Vereinsmitglied die grunds�tzliche M�glichkeit zu geben im Vorstand mitzuwirken, kann die Mitgliederversammlung optional zwei Beisitzer f�r die Dauer von zwei Jahren w\"ahlen.
\item Weitere Aufgaben k�nnen von der Mitgliederversammlung beschlossen und besetzt werden, ein Eintrag in der Satzung ist nur f�r auf lange Sicht angelegte Aufgaben sinnvoll, ansonsten gilt das Protokoll der bestellenden Mitgliederversammlung als Beschreibung.
\item Solle ein Aufgabentr�ger sein Amt vorzeitig niederlegen, �bernimmt der Vorstand die Aufgabe bis zur Neuwahl. In diesem Falle ist der Vorstand aufgefordert baldm�glichst eine Mitgliederversammlung einzuberufen, welche die Aufgabe bis zur n�chsten turnusm��igen Wahl �bergangsweise neu besetzt.
\item In besonderen Ausnahmef�llen kann die Mitgliederversammlung Aufgabentr�ger durch ein konstruktives Misstrauensvotum abw�hlen, hierzu ist die absolute Mehrheit der Mitgliederversammlung notwendig.�
\item Mit Ausnahme der in \ref{Vorstand} genannten Personen sind Aufgabentr�ger des Vereines keine Vorstandsmitglieder.
\end{enumpar}

\section{Vorstand}
\label{Vorstand}
\begin{enumpar}
\item \label{vorstands�mter} Der Vorstand des Vereins setzt sich zusammen aus dem Vereinsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vereinsvorsitzenden, dem Kassenwart und optional bis zu zwei Beisitzern. Die Vorstandsmitglieder bleiben in jedem Fall bis zur Neuwahl ihrer Nachfolger im Amt. Wiederwahl ist m�glich.
\item Der Vereinsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung gew�hlt, Wiederwahl ist m�glich. Die Amtsperiode ersteckt sich auf zwei Jahre. Eine abweichende Amtsperiode kann vom alten Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Wenn m�glich, sollte einer der jeweiligen technischen Leiter des GNUnet Projektes auch zum Vereinsvorsitzenden oder zum stellvertretenden Vorsitzenden gew�hlt werden.
\item Im Au�enverh�ltnis wird der Verein gerichtlich und au�ergerichtlich vertreten durch die Vorstandsmitglieder; jedes Vorstandsmitglied ist alleine vertretungsberechtigt. Alle Vorstandsmitglieder sind Vorstand im Sinne des \S26 BGB.\par
\item Im Innenverh�ltnis wird der Verein durch den Vorsitzenden vertreten, bei Verhinderung des Vorsitzenden durch den stellvertretenden Vorsitzenden. Bei Verhinderung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden kann der Verein durch jedes andere Vorstandsmitglied vertreten werden.
\item Dem Vorstand obliegt insbesondere die Ausf�hrung der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beschl�sse sowie die F�hrung der Gesch�fte des Vereins.
\item Die Beschl�sse des Vorstandes sind den Mitgliedern zug�nglich zu machen (zum Beispiel durch Ver\"offentlichung auf der Vereinswebsite (\url{https://gnunet/ev}) oder via E-Mail).
\item In besonderen Ausnahmef�llen kann die Mitgliederversammlung Vorstandsmitglieder durch ein konstruktives Misstrauensvotum abw�hlen, hierzu ist die absolute Mehrheit der Mitgliederversammlung notwendig.
\item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen, eine Vorstandssitzung kann durch jedes Vorstandsmitglied einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussf�hig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Sitzungen sind auch online m\"oglich.
\item Der Vorstand entscheidet nach Bedarf ob die Sitzung \"offentlich oder nicht-\"offentlich ist.
\item Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, im Falle von Stimmengleichheit kann eine Entscheidung auf die n�chste Sitzung vertagt werden. Wird auch dort keine Entscheidung erzieht ist die Mitgliederversammlung anzurufen, diese entscheidet dann endg�ltig.
\end{enumpar}

\section{Mitgliederversammlung}
\label{Mitgliederversammlung}
\begin{enumpar}
\item Die Mitgliederversammlung (im Weiteren abgek�rzt als \glqq MV\grqq ) ist h�chstes entscheidendes Organ im Verein. Sie entscheidet in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand oder einem anderen in der Satzung bestimmten Organ zu besorgen sind und hat das Recht, Entscheidungen aller Organe zu �ndern oder aufzuheben.
\item Die MV wird bei Bedarf vom Vorstand einberufen, aber sp�testens zur n�chsten notwendigen Vorstandswahl.
  Antr�ge zur Tagesordnung dieser MV m�ssen von den Mitgliedern sp�testens zwei Wochen vorher beim Vorstand eingegangen sein. Diese Antr�ge werden vom Vorstand der Ladungsschrift beigef�gt.
\item Austragungsort von Mitgliederversammlungen ist Online oder hybrid beim Chaos Communication Congress. Die Modalit�ten werden vom Vorstand in der Einladung festgelegt.
\item Die MV tritt weiterhin auf Verlangen einer Gruppe von mindestens 25\% der Mitglieder zusammen. In besonders dringenden F�llen kann der Vorstand zudem eine Dringlichkeitssitzung einberufen.
\item Die Einberufung erfolgt elektronisch durch den Vorstand eine Woche vor der Zusammenkunft. Die Tagesordnung ist bei jeder Einberufung bekannt zu geben. Die Ladungsschrift ist dem Protokoll beizuheften.
\item Die MV bestimmt f�r die Dauer der Versammlung einen Versammlungsleiter und einen Schriftf�hrer.
\item Die MV tagt unter Ausschluss der �ffentlichkeit, Nichtmitglieder k�nnen vom Vorstand eingeladen werden.
\item Jede ordnungsgem�� einberufene MV ist beschlussf�hig; sie entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, sofern die Satzung keine anderen Mehrheiten vorschreibt.
\item Protokolle der MV werden von Schriftf�hrer vom Versammlungsleiter zur Beurkundung unterzeichnet.
\item Die Protokolle der MV sind auf der Vereinswebsite baldm�glichst zug�nglich zu machen.
\end{enumpar}

\section{Webseite}
\label{Webseite}
\begin{enumpar}
\item Die Adresse \url{https://gnunet.org/} ist Eigentum des Vereins. Die Pflege der Vereinswebseite obliegt der technischen Leitung des GNUnet Projektes.
\end{enumpar}

\section{�nderung der Satzung}
\label{Satzungs�nderung}
\begin{enumpar}
\item �nderungen der Satzung werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
\item F�r eine �nderung der Satzung ist die Mehrheit von $\frac{2}{3}$ aller zur Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder erforderlich.
\end{enumpar}

\section{Aufl�sung des Vereins}
\label{Aufl�sung}
\begin{enumpar}
\item �ber die Aufl�sung der Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung.
\item Zur Aufl�sung des Vereins ist eine Mehrheit von $\frac{3}{4}$ aller zur Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder erforderlich.
\item Erh�lt der Verein im Falle einer Aufl�sung einen direkten, durch dessen Satzung nachgewiesenen Nachfolger, f�llt das Verm�gen an diesen. Ist ein solcher Nachfolger nicht vorhanden, f�llt das Verm�gen an die Free Software Foundation Europe e.V. mit der Bestimmung, dieses ausschlie�lich und unmittelbar f�r die F�rderung freier Software zu verwenden.
\end{enumpar}

\end{document}